Kostenerstattung

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Die osteopathische Behandlung wird von fast allen privaten Krankenkassen erstattet, ebenso von privaten Zusatzversicherungen bei denen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet wird.

Seit 1.1.2012 übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen die Kosten.

 

Ein Beispiel ist die Techniker Krankenkasse

Die TK übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.

Vorraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die bei der Krankenkasse mitsamt der Originalrechnung eingereicht wird.

Bei Unklarheiten kontaktieren sie bitte Ihre Krankenkasse.

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